Wenn ein einziges Wort im Kaufvertrag darüber entscheidet, ob Sie ein Anrecht auf ein perfektes Fahrzeug haben oder jahrelang als Bittsteller für jede klappernde Schublade kämpfen müssen, wird der Traum vom Wohnmobil schnell zum Albtraum.
Ich bin erstaunt, wie die Branche mit Begriffen wie „neuwertig“ unsere Käuferrechte systematisch untergräbt und warum man ohne die richtige Strategie im Kampf zwischen Recht haben und Recht bekommen gnadenlos untergehen kann.
Ein Wohnmobil zu kaufen ist für die meisten von uns keine Kleinigkeit – sondern eine der größten Investitionen überhaupt. Und genau deshalb ist dieser Markt leider alles andere als entspannt. Und für uns Laien juristisch eher ein Minenfeld.
Neu ist nicht gleich neu
Das Problem fängt schon ganz banal im Kaufvertrag an – bei der Bezeichnung des Fahrzeugs.
Begriffe wie „neuwertig“, „Lagerfahrzeug“ oder „Ausstellungsstück“ klingen für viele erst mal nach: fast neu, also praktisch neu.
Rechtlich ist das aber ein riesiger Unterschied.
Ein Wohnmobil gilt nur dann wirklich als fabrikneu, wenn vier Dinge gleichzeitig erfüllt sind:
Es ist höchstens zwölf Monate alt,
es hat keine Standschäden,
es gehört noch zum aktuellen Modelljahr
– und es hatte keinen Vorbesitzer.
Fehlt nur eines dieser Kriterien, zum Beispiel weil das Fahrzeug schon länger als ein Jahr beim Händler stand, gilt es rechtlich plötzlich als Gebrauchtwagen.
Ganz egal, wie sehr es glänzt und wie wenig Kilometer auf dem Tacho stehen.
Der Händler spricht dann gerne von NEUWERTIG – Im Grunde ist es ein Gebrauchtwagen.
Und genau diese kleine Formulierung im Vertrag entscheidet später darüber, wie stark deine Position als Käufer eigentlich ist.
Kaufst du ein echtes Neufahrzeug – FABRIKNEU, darfst du – ganz simpel gesagt – Perfektion erwarten. Eine klappernde Schublade, eine schief eingebaute Schranktür oder ein Elektrikproblem sind dann ganz klar Sachmängel. Und der Händler muss das auch auf Neuwagenniveau beheben – ohne große Diskussion.
Bei größeren Mängeln hast du sogar das Recht, ein komplett neues Fahrzeug zu verlangen. Also nicht Reparatur, sondern Austausch. Auch da gibt es juristische Hürden und die sind nicht gering, aber die Summe aller kleinen Mängel kann da schon ausreichen.
Sobald im Vertrag aber nur „neuwertig“ oder etwas Ähnliches steht, sieht die Welt ganz anders aus. Dann gilt dein Wohnmobil rechtlich als Einzelstück. Ein Austausch gegen ein anderes Fahrzeug ist in der Praxis kaum durchsetzbar. Du musst dich auf Reparaturversuche einlassen – und zusätzlich akzeptieren, dass eine gewisse „normale Abnutzung“ eben hinzunehmen ist. Deine Mängelrechte werden dadurch deutlich schwächer.
Und dann kommt der Punkt, an dem Theorie und Realität auseinanderdriften.
Auf dem Papier muss ein Händler Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beheben – meistens spricht man von zwei bis drei Wochen. In der Praxis hört sich das dann aber so an:
Werkstatt voll.
Teile nicht lieferbar.
Hersteller reagiert nicht.
Wenn Recht auf Realität trifft
Und plötzlich vergehen Monate. Manchmal sogar Jahre.
Rechtlich ist das nicht dein Problem – sondern das Risiko des Verkäufers. In der Realität fühlt es sich aber ganz anders an. Du hast ein teures Wohnmobil gekauft, willst damit in den Urlaub fahren – und stattdessen steht es immer wieder beim Händler auf dem Hof.
Genau hier entsteht dieses klassische Dilemma:
Du hast eigentlich recht – bekommst es aber nicht.
Denn selbst wenn die Rechtslage eindeutig ist, ist die Durchsetzung brutal anstrengend. Ein Streit mit Händler oder Hersteller kostet Zeit, Nerven und vor allem Geld. Ohne eine Rechtsschutzversicherung, die schon vor dem Kauf bestanden haben muss, ist das finanzielle Risiko für viele schlicht zu hoch.
Und das wissen Händler auch.
Also wird ausgesessen, hingehalten und notdürftig nachgebessert – in der Hoffnung, dass du irgendwann aufgibst oder die Gewährleistungsfrist abläuft.
Am Ende gewinnt deshalb leider oft nicht derjenige, der im Recht ist. Sondern derjenige mit dem längeren Atem – oder der besseren Absicherung.
So ehrlich muss man sein:
Dann holt einen die Wirklichkeit ein
Ein Wohnmobilkauf ist kein romantischer Vertrauenskauf, sondern ein ziemlich komplexes Rechtsgeschäft.
Wenn du dich nicht von Anfang an sauber absicherst – vor allem durch eine klare Formulierung wie „fabrikneu“ im Vertrag –
oder zumindest durch klare Kommunikation, dass es sich um einen Gebrauchtwagen handelt und man somit weiß auf was man sich einlässt, kommt man schnell in Teufels Küche.
Wichtig ist schon beim Kauf Mängel aufzuzeigen (wenn man sie den entdeckt – daher bei der Übergabe alles ausprobieren und ausgiebig testen)
und bei späteren Mängeln sofort schriftlich und mit klaren Fristen reagieren.
Ansonsten läufst du schnell Gefahr, zwischen Händler und Hersteller aufgerieben zu werden.
Die große Freiheit auf Rädern endet dann nicht irgendwo am See oder auf dem Campingplatz – sondern in einer Endlosschleife aus Werkstattterminen, Telefonaten und Anwaltsschreiben.
Jürgen Rode
schreibt seit 2012 für Womo.blog und hat das Camping-Gen quasi mit der Muttermilch bekommen.
Im Wohnwagen seit 1968, später mit dem eigenen Zelt, im Auto durch Norwegen mit viel Regen, musste anschließend ein Kastenwagen her, der 1990 selbst ausgebaut wurde, mit den Kindern kam der Wohnwagen und als die fast aus dem Haus waren, 2012 die erste Weißware.
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