WOHNMOBIL MYTHOS NO. 4 – GEWÄHRLEISTUNG ERLISCHT BEI UMBAUTEN

–  von Hannes Schleeh –
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WOHNMOBIL MYTHOS NO. 4 – GEWÄHRLEISTUNG ERLISCHT BEI UMBAUTEN

 

Unterschied gesetzliche Gewährleistung und Garantie

Garantie und gesetzliche Gewährleistung sind nicht dasselbe. Das sollte man sich zu Anfang klar machen. Die gesetzliche Gewährleistung muss jeder Händler für zwei Jahre erfüllen. Die ersten zwölf Monate müssen wir als Kunden nicht einmal beweisen, dass der Mangel nicht durch uns verursacht wurde. Das gilt natürlich nicht bei einem von uns verursachten Schaden.

Elektroumbau
Elektroumbau im Wohnmobil, damit ist der Hersteller aus der Gerwährleistung zu diesem Bereich raus. Auch die Garantie greift nicht mehr

 

Garantie nennt man die freiwillige Zusicherung des Herstellers, die über die gesetzlichen Regelungen hinaus gehen. Diese sind aber von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich und man sollte sich die Garantie Bedingungen genau durchlesen. Dort können im Gegensatz zur Gewährleistung durchaus Einschränkungen bestehen.

Gewährleistung und zusätzliche Einbauten

Wenn ihr selbst oder jemand den ihr beauftragt, etwas nachträglich an eueren Wohnmobilen ein- oder umbaut, dann erlischt die gesetzliche Gewährleistung nicht automatisch. Allerdings ist dann derjenige, der den „Eingriff“ am Wohnmobil vorgenommen hat genau dafür verantwortlich. Damit das verständlich wird, erkläre ich das an einem konkreten Beispiel.

Meine Solaranlage habe ich selbst installiert. Dazu war unter anderem ein Loch im Dach des Wohnmobils notwendig, um die Leitungen ins Innere zu verlegen. Sollte jetzt nach dem Einbau Wasser an genau dieser Dachdurchführung eindringen, dann bin ich natürlich selbst dafür verantwortlich. Aber nicht bei einem Wasserschaden an einer der Dachluken, die von Anfang an eingebaut waren.

Das erste Loch im Wohnmobil-Dach
Das erste Loch im Wohnmobil-Dach – Gut abdichten!

Dasselbe gilt auch für die Elektrik, da sollte man aber als Laie besser bis zum Ende der gesetzlichen Gewährleistung warten, da hier der Hersteller bei einem Problem nach euerem laienhaften Eingriff allein durch den Verweis auf die nicht „fachmännische“ Umsetzung verweisen könnte.

Garantie ein Vertrag mit dem Hersteller

Bei der Garantie gilt grundsätzlich erst einmal, sich die Garantiebedingungen des Garantiegebers durch zu lesen. Denn auch hier haben wir als Verbraucher Rechte. Eine Garantie ist quasi ein Vertrag, den wir beim Kauf mit dem Hersteller geschlossen haben, in welchem er uns bestimmte Zusicherungen bezüglich seines verkauften Produktes macht.

Beispiel Dichtigkeitsgarantie:

Der Hersteller eines Wohnmobils gibt eine Garantie auf die Dichtigkeit des gesamten Aufbaus. In den Garantiebestimmungen steht dann zum Beispiel drin, das die Garantie nur Bestand hat, wenn einmal im Jahr von einem vom Hersteller befugtem Händler eine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt wird. Wer, wie wir im letzten Jahr, die Prüfung ausfallen lässt, hat damit die Garantie verwirkt.

Manche Hersteller führen bei der Überprüfung der Dichtigkeit noch zusätzliche Abdichtungen und eine Erneuerung mancher „Problemstellen“ durch.

Warum wir auf die Dichtigkeitsgarantie nach vier Jahren verzichtet haben

Unser Eura Mobil ist Baujahr 2019 und bis 2022 haben wir brav jedes Jahr, die für die Garantie notwendige „Dichtigkeitsprüfung“, beim Händler durchführen lassen. Das ist Voraussetzung für den Erhalt der Garantie. Sobald eine Prüfung nicht in dem vom Hersteller und Garantiegeber festgelegten Zeitfenster durchgeführt oder der Nachweis nicht mehr zu erbringen ist, ist die Garantie erloschen.

Im Jahr 2023 war es bei unserem Händler sehr schwierig überhaupt einen Termin zu bekommen, selbst das Anrufen dazu war eine Katastrophe. Der Betrieb wurde verkauft und umgesiedelt, zudem fehlten die Fachkräfte. Das war aber nur der Auslöser, auf die Garantieprüfung zu verzichten. Ein weiterer Grund waren die hohen Kosten. Eine Prüfung hat zuletzt inklusive Mehrwertsteuer über 180 Euro gekostet. Dazu muss man noch die An- und Abfahrt zum Händler von knapp 100 Kilometern rechnen. Damit kommt man auf über 200 Euro pro Jahr. Bei 10 Jahren sind das dann am Ende 2.000 Euro.

Ein weiterer Grund, um auf die Dichtigkeitsprüfung zu verzichten, war das unser „Schätzchen“ die meiste Zeit in der Garage steht und damit nicht wie andere Wohnmobile der Sonne und den Wetterereignissen ausgesetzt ist. Zudem haben wir ein eigenes Feuchtemessgerät und schon mehrere Umbauten auf dem Dach vorgenommen.

Wohnmobil in der Wohnmobilgarage

Nachweis oder Anscheinsbeweis bei Schäden

Bei Schäden in der Garantie und nach den ersten zwölf Monaten muss der Wohnmobil-Eigentümer beweisen können, dass der Schaden schon vorgelegen hat oder nicht durch ihn verursacht wurde. Das bedeutet, nur wenn nachgewiesen werden kann, das der Schaden durch einen Material- oder Konstruktionsfehler entstanden ist, muss der Hersteller haften. Das ist dann auch bei der Garantie meist der Fall.

BEISPIEL ANSCHEINSBEWEIS:

Der Ausgleichsbehälter einer Alde-Heizung ist nach 14 Monaten undicht. Wenn der Eigentümer nichts an der vom Hersteller eingebauten Aldeheizung und im direkten Umfeld des Ausgleichsbehälters um- oder angebaut hat, kann man davon ausgehen, das es sich in dem Fall um einen Materialfehler handeln muss.

Diese Behälter sind für mehrere Jahre Lebenszeit ausgelegt und gehen in daher nicht schon nach 14 Monaten kaputt.

BEISPIEL NACHWEIS:

Wenn Wasser vom Dach des Wohnmobils eindringt und der Eigentümer selbst, oder bei einer anderen Werkstatt eine Dachdurchführung eingebaut hat oder einbauen ließ, dann muss nachgewiesen werden, dass das Wasser nicht an der Dachdurchführung ins Wohnmobil gelangt ist. Denn dann ist derjenige dafür verantwortlich, der das gemacht hat. Im Falle eines Einbaus durch eine andere Werkstatt greift hier auch die die gesetzliche Gewährleistung des Einbaubetriebes.

Fazit

Schaden ist nicht gleich Schaden. Wenn bei Euerem nigel-nagel-neuen Wohnmobil etwas nicht richtig ist, dann sofort ab zum Händler. Denn die ersten zwölf Monate sind schnell rum. Man sollte auch alles einmal ausprobieren, denn wer nie die Dusche in seinem Wohnmobil nutzt, der kann auch deren einwandfreie Funktion nicht festestellen. Also am Besten nach der Übergabe sofort eine Testfahrt machen, um alle Funktionalitäten und Einrichtungen auf Funktion zu testen.

Was habt Ihr so erlebt mit Schäden an Euerem Wohnmobil und im Umgang damit mit Euerem Händler und Hersteller. Schreibt es mir in die Kommentare.

Picture of Hannes Schleeh

Hannes Schleeh

Autor bei Womo.blog
Technik-Nerd und Smarthome Profi
www.schleeh.de

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5 Responses

  1. Hallo Herr Schleeh,
    vielen Dank für die vielen Infos im WOMO.blog ich verfolge mit großem Interesse jeden Bericht.
    Jetzt zu meiner Sache … !!! April 2022 haben wir uns ein NEUES WOMO gekauft und waren mächtig Stolz darauf
    ( nahe der 200.000,00 € Marke ) die erste Ausfahrt war leider schon mit Ausfällen behaftet … Navi wegen Überhitzung schaltet ab,
    Rechte Blinkerleuchte LED vorne defekt,nach ca. 300 km auf dem Campingplatz angekommen gehen die Küchenschubladen
    nicht mehr auf bzw. Streifen aneinander und der Absperrhahn grau Wasser schließt nicht … die ganze Soße läuft auf den Platz
    .. leider zu spät gemerkt.
    Alle anderen Punkte hier noch nicht aufgeführt ging es nach der Rückkehr zum Händler zur Mängelbeseitigung .
    Die Mängelliste wurde im Anschluss des laufenden Jahres repariert … Augen zu und durch !!! Man brauchte schon Nerven.
    Im Sommer Urlaub 07/2023 , 3 Wochen Italien lösten sich plötzlich eine Furnierleiste nach der anderen. Wir sofort nach Rückkehr
    ( August 2023 ) zum Händler restliche Mängel und die Leisten reparieren lassen … leider war natürlich wie immer nicht alles gemacht worden bzw. es mussten angeblich noch Ersatzteile bestellt werden … ein neuer Termin wollte mir die Firma noch mitteilen.
    Im September 2023 muss ich dann von der Insolvenz meines Händlers lesen … das wars !!
    Seither versuche ich vergebens einen Händler zu finden der sich unserem Problem annimmt und die Herstellerfirma ist nicht in der Lage uns einen Vertragshändler zu nennen … sie verweisen aber darauf mich ausschließlich an einen Händler zu wenden.
    Ich habe bewusst noch keinen Hersteller genannt da ich immer noch auf einen Händler hoffe der sich unserer Sache annimmt.
    Oder haben Sie eine andere Idee wie ich mich verhalten soll.

    1. Hallo Thomas,

      das ist aus meiner Sicht ein Fall für einen Fachanwalt. Ich selbst bin kein Jurist. Aber aus meiner Sicht besteht bei einem Ausfall des Händlers durchaus eine Verpflichtung des Herstellers, sein Mangel behaftetes Produkt in einen brauchbaren Zustand zu versetzen. Letzlich ist der Händler auch nur ein Puffer zwischen dem Kunden und dem Hersteller.
      Wichtig ist es in dem Zusammenhang, das Du möglichst alle Unterlagen und Korrespondenzen mit dem Händler vorliegen hast. Sollte sich der Hersteller weigern Dir zu helfen hilft leider nur ein Fachanwalt.
      Eventuell hilft dieser Anwalt und der verlinkte Artikel schon weiter. http://www.wohnmobilrecht.de/0000019b740c6d206/0000009c7a103f50c.html
      Ich hoffe Du bekommst das geregelt.

      Gruß Hannes

  2. Hallo Hannes,
    vielen Dank für die Antwort ich werde mich über den angebotenen Link informieren und mich dementsprechend verhalten.
    Lieben Gruß Thomas

  3. Hallo Herr Schleeh,
    Ich besitze ein Womo mit automatischer Sat-Anlage. Aber immer öfter kann man sich bei den überfüllten Campingplätzen die Parzelle nicht mehr aussuchen und der Empfang der Sat-Anlage ist nicht gegeben. In diesem Fall möchte ich eine mobile Sat-Schüssel am geeigneten Ort aufstellen. Wie muss ich vorgehen. Benötige ich einen zusätzlichen Receiver? An meinem Womo Fernseher ist auch keine Koaxialbuchse dran.
    Freue mich schon auf ihre Antwort.
    Gruß Peter

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