EuGH Urteil: So könnt ihr Schadenersatz bekommen

DAS Urteil ist da und es ist verbraucherfreundlich! 
Die Konzerne werden sich warm anziehen müssen, mit ihren Thermofenstern. 
Und am Urteil des EuGH kommt nun auch kein deutsches Gericht mehr vorbei.

Was dies im einzelnen bedeutet, haben wir mit dem Anwalt Christian Grotz besprochen und euch dazu ein Interview auf YouTube zur Verfügung gestellt.

Nur so viel: Wer immer noch denkt, dass kein Schaden entstanden ist, der irrt. Wir bereichern uns nicht etwa auf Kosten anderer, sondern müssen vielmehr gewappnet sein, teure Umrüstungen vorzunehmen, damit das Auto zukünftig den neuen Anforderungen entspricht.

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Mehr Informationen

Das Interview führten wir mit dem Anwalt Christian Grotz von der Kanzlei Stoll&Sauer – Bei Stoll&Sauer könnt ihr auch in einer Erstberatung eure Ansprüche checken lassen.

8. Mai 2023

Den 8. Mai solltet ihr euch im Kalender rot anstreichen!
Denn an diesem Tag entscheidet der BHG und das dürfte für alle deutschen Gerichte der Auftakt für ganz neue Urteile werden.
Bis dahin werden die meisten Gerichte auch die anstehenden Urteile verschieben, da es wenig sinnvoll ist, ein Urteil zu fällen, dass am Ende dem BGH Urteil zuwider läuft.

Was ist möglich

Unabhängig von den Ausführungen des Anwalts im Interview, haben wir eine eigene Meinung, eher Erwartung.
Möglich könnte eine Wandlung sein, oder eine Rückgabe.
Aber wer will sein Wohnmobil derzeit freiwillig wieder zurück geben?
Noch dazu, wenn es ohne Mängel ist.
Ein neues Wohnmobil wird mehr kosten und eine schlechtere Qualität haben.
Dementsprechend wäre für uns nur der Schadensersatz interessant.
Auch wenn das bedeutet, dass wir im Falle einer Stilllegung oder Nachrüstung das Kostenrisiko tragen. Reicht der Schadenersatz von heute nicht aus, müssen wir damit leben und aus eigener Tasche zahlen.

Ich halte es für wahrscheinlich, dass das KBA Nachbesserungen fordern wird. Nur dann dürfen unsere betroffenen Wohnmobile weiterfahren. Da ich nicht davon ausgehe, dass das Softwaretechnisch möglich ist, wird eine Reinigungsanlage (wie auch immer das funktionieren soll) verbaut werden müssen. Ein tolles Geschäft für den Hersteller und die Werkstätten!
Und über den Ersatz dieser Kosten werden wir heute streiten.
Eine spezialisierte Werkstatt nannte mir im letzten Jahr den Preis von 4.000 Euro – ich habe aber auch schon von 8.000 Euro gehört.

Sollte es am Ende nicht möglich sein, unsere Wohnmobile mit einer solchen Technik auszurüsten, haben wir ein echtes Problem! Denn dann dürfte tatsächlich die Stilllegung kommen. 
Ein Horrorszenario, dass ich aber trotzdem nicht erwarte, denn das müsste Europaweit kommen!

Betroffene Fahrzeuge

Klagen?

Wenn ihr eine Rechtschutzversicherung habt, würde ich auf jeden Fall klagen.
Sofern (wie bei uns geschehen) die Rechtschutzversicherung nicht greift, würde ich das Angebot eines Prozessfinanzieres annehmen. Die bezahlen die Kosten, bekommen im Falle des Gewinns, einen Teil des Schadenersatzes. Vorteil: Ihr habt das Prozessrisiko abgesichert, bekommt am Ende dafür weniger.

Im Sommer wird es spannend

Im Sommer werden wir dann die ersten Urteile sehen und können so entscheiden, wie wir weiter vorgehen. Auf jeden Fall heißt es, die Verjährungsfristen im Blick zu behalten:
Spätestens Ende des Jahres müsst ihr euch entscheiden.

Picture of Jürgen Rode

Jürgen Rode

schreibt seit 2012 für Womo.blog und hat das Camping-Gen quasi mit der Muttermilch bekommen.
Im Wohnwagen seit 1968, später mit dem eigenen Zelt, im Auto durch Norwegen mit viel Regen, musste anschließend ein Kastenwagen her, der 1990 selbst ausgebaut wurde, mit den Kindern kam der Wohnwagen und als die fast aus dem Haus waren, 2012 die erste Weißware.

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18 Antworten

  1. Vorsicht, das EUgH Urteil bezieht sich auf Fahrzeuge bei denen ein sogenanntes Thermo Fenster illegal verbaut ist. Es geht in diesem Urteil in erster Linie um Fahrzeuge von Mercedes Benz.
    Es gilt noch immer, dass wenn eine nationale Zulassungsbehörde das Fahrzeug als zulässig erklärt hat , und das auch in Nachprüfungen bestätigt hat, dann kein anderer EU Mitgliedsstaat die Zulassung verweigern.

  2. toller Artikel, aber wo steht hier worum es geht ? Ich kann es mir nur denken, man liest es ja oft im Netz. Hier wi=d Spannung erzeugt, die nicht aufgelöst wird. Habe mich selten so geärgert, obendrein muss man die Werbung aushalten. Drei Daumen nach unten

  3. Hallo,
    vielleicht ,weil rechtlich laienhaft und daher naiv, und zudem technisch umsetzbar. Zwei Möglichkeiten ins Unreine geschrieben.

    1. Ausrüstung mit Stickoxyd-Cats,neue Software und wichtig die Zulassung durch das Kraftfahrzeug Bundesamt für dann Euro 6 höchste Stufe !

    2. für mich die bessere Variante: Fiat muss neue Motoren mit allem Zip und Zap einbauen lassen und auch dann Euro 6 !

    Beste Grüße

    Jörg

  4. Servus zusammen,
    auch ich habe mich breitschlagen lassen und mit meinen Fiat Ducato 2,5 / 150 PS Bj. 2018 den Rechtsstreit hier über das Nürnberger Land Gericht am 18.01. 2023 verloren und auch hier keinen Widerspruch gemacht.
    Begründung nur kurz:
    Es ist kein 100% Nachweis erbracht das es um eine Illegale Abschaltung handelt 🙈 und das Fahrzeug die Zulassung bzw. Prüfung und Italienische Zulassung hat.
    Gottseidank Dank hatte ich eine Rechtsschutzversicherung die 100 % der Kosten übernahm und bei einen Rechtsstreit von 49900.-€ Entstanden kosten über 8500.- € ( nur das was ich weiß).
    Abschließend würde ich behaupten der einziger Gewinner bei der Sache ist die Rechtsanwaltskanzlei.
    Bitte überlegt genau was ihr macht und fallt nicht auf die Versprechen rein was euch die Anwälte machen.
    Grüße Peter

  5. Großes Blablabla,

    was soll sich den auf Grund des Urteils an der jetzigen Situation ändern?
    In Zukunft neugebaute Fahrzeuge müssen sauber sein. Die älteren, seit der besagten Zeit, werden im jetzigen Zustand weiter fahren.
    Man wird weder die Hersteller schädigen noch uns privat die Verbesserung aufs Auge drücken.

    Danke Jürgen für Deine Engagement und Deine Recherche.

    Gruß
    Oliver

  6. Hallo Jürgen,
    Vielen Dank für das interessante Interview, das bei mir allerdings noch einige offene Fragen hinterlassen hat:
    1. Wann erlange ich Kenntnis, dass mein Fahrzeug betroffen ist? Werde ich vom KBA angeschrieben, reicht mögliche Kenntnisnahme durch Medien? Für die WoMo-Fahrer mit max. 3 Jahre alten WoMos wichtig, da deren deren Reklamationsfrist dann abläuft….
    2. Wenn die Garantiezeit abgelaufen ist, und damit der Verkäufer des WoMo als Garantie-Leistungsträger wegfällt, wer ist dann mein Anspruchsgegner? Der nächste in der Reihe wäre dann der WoMo-Hersteller, oder müsste ich mich doch an den Motorenhersteller wenden?
    3. Ich fahre, wie Du früher, ein Eura Mobil Profila A 580 LS auf Ford Transit-Basis, Herstellungsdatum 14.10.2011 mit dem berüchtigten 2,2 Liter 140 PS TDCI-Dieselmotor. der ist dann 2017 bei einem Kilometerstand von 76.000 km wie hunderte andere in Rauch aufgegangen. Schaden € 8.900,00 von denn Ford „kulanterweise“ € 5.000,00 übernommen hat. Ich gehe mal davon aus, dass dabei lediglich der Shortblock (Unterteil des Motors) ausgewechselt wurde, und an der Steuerungselektronik, die ja für den Dieselskandal ursächlich ist, nichts geändert wurde.
    4. Ich habe bis jetzt im Internet keine Hinweise darauf gefunden, dass irgendwelche Ford Transit-Modelle von dem Dieselskandal betroffen sind. In den USA sind davon im wesentlichen die F-Typen, insbesondere F250 und F350 betroffen. Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass ausgerechnet Ford bei den Abgaswerten nicht getrickst haben soll. weißt du was darüber?

    1. Anwalt Grotz antworte mir auf deine Fragen:

      1. Der Beginn der Verjährung (ab da 3 Jahre zum Jahresende) richtet sich nach § 199 Abs. 1 BGB. Entscheidend ist, wann der Gläubiger von den den Anspruch begründeten Umständen Kenntnis hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Vereinfacht gesagt: Wann hätte er merken können,. dass hier etwas nicht stimmt. Bei einem amtlichen Rückrufschreiben muss man sicher davon ausgehen. Aber auch schon Presseartikel über den Abgasskandal könnten das auslösen. Hierzu gibt es keine gesicherte Rechtsprechung. Ginge man also davon aus, dass die Presseartikel 2020 zu Fiat dazu ausreichen würden, dann liefe die Verjährung zum 01.01.2024 ab. Wer also kein Risiko bezüglich der Verjährung eingehen möchte, sollte in diesem Jahr aktiv werden. Letztendlich entscheidet ein Gericht aber im Einzelfall.
      Wichtig: Diese Ausführungen betreffen die Haftung des Herstellers (deliktische Ansprüche). Gewährleistungsfristen (vertragliche Ansprüche) gegen den Verkäufer richten sich strikt nach dem Übergabezeitpunkt und betragen ab da 2 Jahre (§ 438 BGB). Bei Gebrauchtwagen kann die Frist auf ein Jahr reduziert werden. Das geschieht häufig in den AGB. Ob diese Verkürzung wirksam ist, muss aber auch immer Einzelfall geprüft werden.
      2. In erster Linie kommen hier deliktische Ansprüche gegen den Hersteller in Betracht. Gegen wen diese erfolgversprechend sind, hängt vom konkreten Hersteller (Motor/Fahrzeug/Aufbau) etc. ab. Im Fiat-Komplex steht die FCA Italy als Hersteller des Basisfahrzeugs im Zentrum. Sie hat die Typengenehmigung für ein Fahrzeug mit einem manipulierten Motor erwirkt.
      3. Das muss im Einzelfall geprüft werden.
      4. Thermofenster waren zu diesem Zeitpunkt „Industriestandart“, so dass wohl alle Hersteller diese eingesetzt haben. Nach EuGH wäre die Haftung damit grundsätzlich eröffnet. Das KBA hat darüber hinaus ein Modell von Ford als „betroffen“ gemeldet:

  7. Habe einen 3,0 Fiatmotor aus 2011 verbaut.
    Fahrzeug wurde vor 3 Jahren als Gebrauchtfahrzeug von Privat gekauft.
    Kann mir bitte jemand erklären, was das nun für mein Fahrzeug bedeutet und was ich machen muss?
    Danke!

    1. Hallo Schorsch,
      das kann dir nur der Fachanwalt sagen. Wir haben damals die Anfrage auf deren Webseite ausgefüllt und nach einigen Tagen, Wochen kam die Nachricht, dass unser Wagen betroffen ist.
      Bis dahin hast du auch noch keinen Auftrag erteilst und kannst dich dann entscheiden. Auf jeden Fall würde ich an deiner Stelle das BGH Urteil am 8. Mai abwarten, dann wissen wir alle eher, welche Erfolgsaussichten bestehen.

  8. Hallo,
    mein Fahrzeug ist betroffen und hat ein solches Thermofenster. Ich fühle mich übersOhr gehauen und überlege das Fahrzeug zu verkaufen.
    Jetzt meine Frage: Ist es möglich, dass Fahrzeug zu verkaufen und trotzdem eine mögliche Entschädigungsleistung aus dem laufenden Verfahren zu bekommen?

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