im März letzen Jahres kaufte ich mir bei der „Profi-Gruppe GmbH“ aus Sulzbach eine Eufab Sitzauflage. Da der Winter schon vorbei war, packte ich erst im November die Auflage aus und montierte sie in meinem Wagen. Ende Januar war der Spaß leider vorbei. Sie heizte nicht mehr. Bislang funktionierte das Teil gut, aber ohne Vorwarnung oder Bedienungsfehler wurde sie nicht mehr warm.
Daraufhin sandte ich sie an die Profi-Gruppe GmbH zurück, die nun fordert, ich solle beweisen, dass der Schaden schon zu Beginn bestanden hätte, ansonsten wäre es meine persönliche Angelegenheit. Pech gehabt? Die FAZ hat in den letzten Tagen ja gerade viel über das Thema geschrieben und so trifft sich das recht gut: FAZ: Garantiert schnell kaputt.
Wobei mich weniger stört, dass das Teil kaputt gegangen ist. So etwas kann passieren, aber dann vom Käufer zu verlangen, man solle BEWEISEN, dass der Fehler schon von Beginn an im Gerät vorgelegen hat. Das ist dann doch des Guten zuviel! Gute Anbieter zeigen sich hier kulant.
Sicher mag das so im Gesetz stehen, wobei ich meine es anders zu lesen, aber es kann doch nicht sein, dass der gute Ruf von den „Profis“ ins Gegenteil verkehrt wird. Bislang war ich mit ihren Produkten der Firma Eufab sehr zufrieden, habe vor einiger Zeit einen 4er Fahrradträger dieser Marke gekauft und mich deswegen ganz gezielt für die Eufab Sitzauflage entschieden. Ich finde es sehr bedauerlich, wie man mit mir da umgeht. Wobei ich mir überhaupt nicht vorstellen kann, dass ich in der Lage bin da irgend etwas „zu beweisen“. Soll ich nun einen Sachverständigen einschalten, der die Matte auseinandernimmt und nach Schäden sucht? Wie soll das eigentlich geschehen und wer zahlt dann den Sachverständigen. Da muss der Gesetzgeber noch einmal nacharbeiten. Denn gerade bei fest verarbeiteten Geräten bleibt man IMMER auf der Beweispflicht sitzen.
So bleibt für mich nur das Fazit: Nie mehr etwas von der „Profi-Gruppe GmbH“ aus Sulzbach kaufen. Absolut unprofessionell!
2 Antworten
Moin
Danke! Die Auflagen wollte ich mir eigentlich zutun, aber das lassen wir wohl besser bleiben.
Gruß Christian
Nun die Auflagen können ja nichts dafür, aber das Verhalten des Verkäufers spricht halt Bände. Vielleicht sind die Rückgaben so massiv?