WOHNMOBIL MYTHOS NO. 2 – WER ÜBERLADEN ERWISCHT WIRD, BEGEHT EIN FÜHRERSCHEIN- UND MAUTVERGEHEN

Von Gastautor Hannes Schleeh

 

  • Diskussionen zum Gewicht und Beladung von Wohnmobilen findet man immer wieder regelmäßig in Foren und Social Media. Die 3,5 Tonnen Grenze ist halt nicht einfach zu unterschreiten. Viele Wohnmobile sind schon ab Werk mit einer viel zu geringen Zuladung unterwegs.
  • Ein Mobil für vier Personen mit einer Masse im fahrbereiten Zustand von mehr als 3.100 Kilo ist fast nicht für einen längeren Urlaub zu nutzen. Zudem tricksen die Hersteller bei den Angaben. Da wird das Fahrzeug in der oft nackten Grundausstattung ohne Markise, Fernseher und anderen sinnvollen Ausstattung angegeben. Auch der große Frischwassertank hat eine „Fahrstellung“, bei der gerade einmal 10 bis 25 Prozent des Volumens gefüllt sind. Der Fahrer ist mit 75 Kilo berechnet. Dann genehmigen sich die Hersteller auch noch eine Gewichtstoleranz von 5 Prozent. Die jedoch leider meist nach oben zeigt. Fünf Prozent von 3.100 Kilo sind schlappe 155 Kilo. Dann wiegt das Fahrzeug 3.255 Kilo in „fahrbereitem“ Zustand!

Mit vielen Extras steigt beim Wohnmobilkauf nicht nur der Preis, es sinkt auch massiv die Zuladung!

Also aufpassen beim Kauf, wenn die Zuladungsreserven zu gering sind, droht permanente Überladung. Besser ein Fahrzeug bei oder nach der Übernahme wiegen um sicher zu gehen, das alles so wie im Prospekt und im Kaufvertrag versprochen ist.

Jeder findet in der Nähe geeichte Fahrzeugwaagen um den IST-Zustand festzustellen
  • Auch beim Zubehör zahlt sich Zurückhaltung bei der Bestellung aus. Denn das Gewicht der Extras schränkt die Zuladung weiter ein. Ein weiterer Tipp ist es in ein Maxi-Fahrwerk (Fiat und Ähnliche) zu investieren. Damit fällt eine spätere Auflastung wesentlich einfacher aus. Zudem ist ein Wohnmobil mit Maxi- oder Heavy-Chassis auch technisch schwer zu überladen. Die höheren Achslasten und die höhere Tragfähigkeit der Rad-Reifen-Kombination bietet wichtige Reserven. Die erkauft man sich mit 40 Kilo Mehrgewicht gegenüber dem Light-Chassis

Informationen zur Masse im fahrbereiten Zustand findet ihr auf der Seite https://www.wohnmobil-recht.de/news/masse-in-fahrbereitem-zustand-545

Andererseits ist die Wahrscheinlichkeit, gewogen zu werden, relativ gering. Aber wenn es dann soweit ist, was kommt da auf den Fahrer / die Fahrerin an Ungemach zu? Jetzt kommen wir zu den Mythen im Umfeld der Überladung.

Ich lese und höre immer wieder die Behauptungen, dass man, wenn man denn dann erwischt wurde, nicht nur eine Strafe für die Überladung erhält, sondern zum Beispiel in Österreich auch noch ein Mautvergehen sowie eine Straftat wegen Fahrens ohne den passenden Führerschein begangen haben soll.

Das ist schlichtweg falsch!

Die aktuellen Bußgelder für Deutschland könnt ihr auch hier abfragen:
https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-ueberladung/

 

Strafen für Überladung
Eine Überladung kann darin bestehen, das das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs oder des Fahrzeugs mit Anhänger überschritten wird. Wie hoch die Strafen in verschiedenen Ländern dafür ausfallen können, steht hierhier und hier.

Achslast-Überschreitung
Wenn das Wohnmobil insgesamt nicht zu schwer ist, aber falsch beladen, kann auch die zulässige Achslast auf einer Achse, meist die Hinterachse, überschritten worden sein. Dann kann man durch Umpacken von schwerer Ladung das Problem theoretisch lösen. Bei langen Überhängen und Heck Trägern am Wohnmobil kann das auch unmöglich werden. Theoretisch könnte auch die Tragfähigkeit einzelner Rad/Reifen Kombinationen überschritten sein. Das ist aber als Einzelfall eher unwahrscheinlich, da die Verwiegungen in der Regel achsweise erfolgen.

 

Begehen wir ein Mautvergehen bei Überladung?

Maut- und / oder Führerscheinvergehen
Wie sieht es denn nun mit einem Maut Vergehen aus? Das überladene Wohnmobil ist ja definitiv schwerer als die 3,5 Tonnen bis zu denen man z.B. ohne GoBox und mit nur einem Pickerl in Österreich die Autobahn befahren darf. Hier gilt aber ebenso wie beim oft angeblichen Führerscheinvergehen, es zählt das zulässige Gesamtgewicht und nicht das tatsächliche.

Nachdem man überladen erwischt wurde, darf man sowieso erst weiterfahren, wenn das Fahrzeug wieder das richtige Gewicht hat. Dann passt auch das Pickerl und der Führerschein wieder zur Fuhre.

 

Gesamtgewicht aller 4 Räder gemessen mit der Reich Waage ttps://t1p.de/qeut

Also achtet auf die Gewichtsgrenzen bei Euerem Wohnmobil, denn das verringert nicht nur die Gefahr, bei einer der sehr seltenen Wiegeaktionen der Polizei erwischt zu werden, sondern auch massiv die Sicherheit Eueres Gefährts während der Fahrt. Überladen einen Unfall zu haben, egal ob verschuldet oder unverschuldet führt zu großen Nachteilen bei der Schadensregulierung und Klärung der Schuldfrage.

Mir selbst ist schon mal ein Unfall mit dem Wohnmobil auf der Autobahn passiert. Ein PKW hat mich auf regennasser Fahrbahn ohne ersichtlichen Grund massiv ausgebremst und dadurch ist bei meinem anschließenden Ausweichmanöver der linke Vorderreifen geplatzt. Das Ergebnis war ein Totalschaden, wie man auf den Bildern sehen kann. Eine Überladung war Gott sei Dank nicht gegeben, da ich alleine mit dem Wohnmobil auf Rückfahrt von einer Messe war. Auch ist niemandem etwas dabei passiert. Ich habe daraus gelernt, das man mit so viel bewegter Masse besser langsamer und vorsichtiger und vor Allem nicht überladen fährt.

 

Bei einem Unfall reagiert ein Wohnmobil anders als ein PKW – vor allem bei Überladung

Also achtet auf das Gewicht bei Eueren Fahrzeugen und fahrt vorsichtig mit angepasster Geschwindigkeit und technisch einwandfreier Beladung. Gewogen werden nur die wenigsten von uns jemals werden, wem das passiert ist, der möge doch darüber in den Kommentaren berichten. Das ist aber kein Grund sein Reisemobil wissentlich zu überladen.

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Hannes Schleeh

Gastautor bei Womo.blog
www.schleeh.de

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8 Antworten

  1. Ich habe die Erfahrung gemacht das Hersteller wie auch Händler keine klaren Aussagen bezüglich des Gewichts machen, deshalb bei Kauf ob neu oder gebraucht immer sofort auf die Waage fahren und 3 wiegungen vornehmen, VA / HA und gesamt.
    Mein erstes Fahrzeug war im leer Zustand bereits auf der VA um 110 kg überladen ohne Fahrer ohne tanken etc. Achtung bei 3,5 T die Rechnung mit vier Personen geht nie auf, auch nicht mit Kindern.

  2. Wir wurden schon gewogen. Bei einer Fahrt durch die Schweiz wurden wir von der Autobahn runtergeholt und zur nächsten Polizeistation gelotst. Dort erst Kontrolle der Papiere und der Vignette, dann die höfliche Bitte um die Ecke zum wiegen zu fahren. Das Ergebnis waren 3660 kg nach Abzug von 2% Toleranz. Daraufhin fragte ich den netten Polizisten ob ich nun meine Frau und den Hund dalassen muss. Bierernst bejahte er die Frage. Das verdutzte Gesicht meiner Frau quittierte er dann laut lachend und er sagte mir: ich schenke Ihnen jetzt 200 Franken, aber sehen Sie zu dass Sie das Gewicht reduzieren.
    Da es in Österreich keine 2 % Toleranzabzug gibt und die Strafen schnell 4 Stellung werden habe ich in der Folge das Wohnmobil auf 3850 kg auflasten lassen mit einer Luftfederung von Goldschmitt. Da ich den notwendigen Führerschein habe ist das kein Problem. In Österreich brauche ich nun eine goBox und in der Schweiz muss ich Schwerlastabgabe zahlen.

  3. Ich habe ein gebrauchtes Wohmnobil gekauft. Das WoMo wurde vom Vorbesitzer auf 3,5 t abgelastet. (im Neuzustand 4,2t)

    Ich habe nach einer Verwiegung das Fahrzeug wieder auf 4,2 t aufgelastet und nehme die dadurch entstandenen Nachteile in Kauf.
    Die Auflastung war problemlos. (TÜV Gutachten ca. 40 €)
    Eine Kontrolle (wie oben beschrieben) oder sonstige „Auffälligkeiten“ kämen mir vermutlich teuerer zu stehen.

    Das ist mir die Sache nicht wert.

  4. Hallo,
    bitte stellt doch auch mal ein Womo für Senioren vor. D. h. niederer Einsteig, Einzelbetten, niederer Einsteig in die Betten ohne Hubbett. Fußboden eine Ebene. Breiter Einstieg. Welche Wohnmobile sind 2,50 m breit. Führerschein bis 7,5t.
    Gruß
    Werner

  5. Unseren Chausson 680 Flash habe ich wiegen lassen: voller Wassertank, Diesel halbvoll, Bierkasten dreiviertel volle Flaschen. Markise, Sat, Solar, Porzellangeschirr und Töpfe mit Sandwichboden und noch ein paar persönliche Sachen. Luftdruckfedern an der HA- Ergebnis: 3,28 Tonnen.
    Fahrer und Beifahrer noch rein und schon ist Schluß, kein Tisch und kein Stuhl, kein Vorzelt. Mußte den „Lutz“ ablasten auf 3,5 damit meine Frau auch fahren darf. Für mich wären die 4,2 T kein Thema.
    So sind wir jetzt am lesen und studieren, wie wir Gewicht reduzieren und den nächsten Urlaub genießen können.
    Vielen Dank für den Beitrag

    1. Hallo Martin,

      einfach mal alles im und am Wohnmobil auf den Prüfstand. Werkzeug ist zum Beispiel sehr schwer und wird bei einem neuen Wohnmobil hoffentlich nicht gebraucht. Zudem gibt es den ADAC oder ähnliche. Schwere Abdeckbretter auf der Küchenspüle, Kopfstützen auf den nicht gebrauchten hinteren Sitzen, oder die ganzen Gebrauchsanweisungen (Waren bei uns 3! Kilo und wir haben jetzt alles digital dabei).

      Mit wenig Wasser durch Österreich (keine Gewichtstoleranz) und in Italien (5% Toleranz wie bei uns) auffüllen. Vorräte erst im Zielgebiet einkaufen, spart Sprit und freut die Urlaubsregionen. Extras die man nicht braucht abbauen lassen. Markise, Sat-Anlage und andere Extras sind schwer und wenn man sie mit gekauft hat und nicht nutzt, sind das unnützer Ballast.

      Hoffe das hat Dir ein paar Anregungen gegeben.

      Gruß Hannes

  6. Hallo Hannes,

    ich habe unseren Eura Terrestra 570 HS auf 4 Tonnen auflasten lassen und bin trotzdem gekniffen. Was ist passiert?
    An der Autobahntankstelle habe ich eine GoBox gekauft, Fahrzeugschein und Führerschein zum Kopieren vorgelegt und die GoBox mit 200 Euro aufgeladen. Ich habe die Verkäuferin extra noch gefragt, ob damit alles erledigt sei und ich beruhigt fahren könne, was bejaht wurde.
    Nach etlichen Monaten erhalte ich von der Asfinag einen Bußgeldbescheid über 240 Euro, da ich angeblich meine Fahrzeugdaten nicht nachgemeldet hätte.
    Ich bin schlicht aus allen Wolken gefallen. Diverser Schriftverkehr und Telefonate brachten keine Lösung. Ein Widerspruchsrecht wie in Deutschland kennen die Österreicher nicht.
    Einen Beleg, der Auskunft über die Pflicht der Nachmeldung gibt, habe ich an der Tankstelle nicht erhalten. Dies kann ich allerdings ja nicht beweisen und so kostet mich die Fahrt gen Kroatien nun 440 Euro.
    Absolute Wegelagerei und kein Entgegenkommen bei freundlichem Nachfassen und Erklären. Mein Fazit:
    Nie wieder befahre ich mit dem Womo Österreich und zukünftig zahle ich die Schwerlastabgabe in der Schweiz, die preiswerter ist und zudem ist die Strecke ebenso schön.
    Viele Grüße
    Frank

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