Dieselskandal – Alles heiße Luft? Wir klären das

– Enthält Werbung –

Es ist zäh und ermüdend und für uns Laien unverständlich.
Trotz EuGH Urteil und BGH Urteil, die u.E. positiv für den Verbraucher zu werten sind, geht es im Dieselskandal nicht weiter. 
Mittlerweile ist klar, dass es Abschaltprogramme gibt und eigentlich sollte man erwarten, dass es nun rasch zu positiven Urteilen kommt. Das Gegenteil ist der Fall und wir konfrontieren den Anwalt Christian Grötz mit unserem Unmut und erfahren, wie es nun weiter gehen wird. Und ganz unten findet ihr unser Fazit dazu.

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Rückblick

Wir haben mehrfach darüber berichtet: Hier findet ihr alles über den Dieselskandal und wie man klagt

Der Dieselskandal, der die Automobilindustrie erschütterte, begann als Enthüllung, dass einige Hersteller von Dieselfahrzeugen, darunter Volkswagen, betrügerische Software verwendet hatten, um die Emissionswerte ihrer Fahrzeuge während der Tests zu manipulieren. Diese Software, bekannt als „Defeat Device“, erkannte, wenn das Fahrzeug auf einem Prüfstand getestet wurde, und reduzierte die Emissionen, um die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten. Im normalen Fahrbetrieb stießen die Fahrzeuge jedoch viel höhere Schadstoffwerte aus.

Stellantis, das aus der Fusion von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) und der PSA-Gruppe hervorging, war ebenfalls in den Dieselskandal verwickelt. Es wurde festgestellt, dass einige Fahrzeuge der Marken Fiat, Jeep, Alfa Romeo und Opel ebenfalls mit betrügerischer Software ausgestattet waren, um die Emissionskontrollen zu umgehen.

Der Rechtsstreit im Zusammenhang mit dem Dieselskandal hat sich auf mehrere Ebenen erstreckt, darunter Klagen von Regierungen, Verbrauchern und Investoren. In Deutschland hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Autokäufer Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn ihre Fahrzeuge von manipulierter Software betroffen sind. Dieses Urteil hat die Tür für Tausende von Klagen gegen Automobilhersteller geöffnet.

Auf EU-Ebene hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Klagen zulässig sind und erhöht den Druck auf die Automobilhersteller, die Verantwortung für ihre Handlungen zu übernehmen.

Schadenersatz

Das BGH-Urteil, das einen Schadenersatz von 5 bis 15% festlegt, nennt Bedingungen die erfüllt werden müssen, damit ein Autokäufer Anspruch auf Schadenersatz hat, wenn ihre Fahrzeuge von manipulierter Software betroffen sind. 

  1. Nachweis der Schadstoffmanipulation: Der Autokäufer muss nachweisen können, dass das Fahrzeug mit einer manipulierten Software ausgestattet war, die die Schadstoffemissionen während der Tests manipuliert hat.

  2. Kausalität: Es muss nachgewiesen werden, dass die Manipulation der Schadstoffemissionen einen direkten Einfluss auf den Wert des Fahrzeugs hatte und zu einem finanziellen Schaden für den Autokäufer führte.

  3. Ermittlung des Schadenersatzanspruchs: Der Schadenersatzanspruch wird auf der Grundlage des Fahrzeugpreises zum Zeitpunkt des Kaufs berechnet. Der BGH hat festgestellt, dass Autokäufer einen Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 bis 15% des Kaufpreises haben, abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Alter des Fahrzeugs, der Laufleistung und dem Grad der Schadstoffmanipulation.

  4. Fristen beachten: Es gelten bestimmte Verjährungsfristen für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Autokäufer müssen sicherstellen, dass sie innerhalb dieser Fristen Klage erheben, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Warten

Leider gibt es keine andere Möglichkeit als abzuwarten.
Die Mühlen mahlen langsam und jeder Kläger ist gut beraten, diese endlos lange Zeit auszusitzen.
Wir warten nun auf die nächsten Urteile und berichten dann weiter.

Positiver Ausblick

Auch wenn es am Ende nur den „kleinen Schadensersatz“ geben wird, sagen wir 10% der Kaufsumme, sollte man die Gelegenheit nutzen. Denn falls tatsächlich „Verbraucherschützer“, wie die Umwelthilfe dafür sorgen sollten, dass wir erweiterte Technik in die Fahrzeuge einbauen müssen, um überhaupt weiter unsere Fahrzeuge zu fahren, kann man mit diesem Betrag zumindest den dann notwendigen Einbau bezahlen. 

Picture of Jürgen Rode

Jürgen Rode

schreibt seit 2012 für Womo.blog und hat das Camping-Gen quasi mit der Muttermilch bekommen.
Im Wohnwagen seit 1968, später mit dem eigenen Zelt, im Auto durch Norwegen mit viel Regen, musste anschließend ein Kastenwagen her, der 1990 selbst ausgebaut wurde, mit den Kindern kam der Wohnwagen und als die fast aus dem Haus waren, 2012 die erste Weißware.

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26 Antworten

  1. Sorry, aber wenn ich das hier lese, weiß ich doch was dabei rauskommt. Nämlich nichts , oder wenn ich Glück habe, 10 % von keine Ahnung von was. Dafür habe ich sehr viel Arbeit, Rennerei und Lebenszeit vergeudet. Ich kenne einige Leute, die mit dubiosen Anwälten eine Klage anstreben. Was kam bis heute dabei raus. Nichts. Aber die Rechtsschutz hat die Anwälte finanziert. Meine Lebenszeit ist mehr wert, als hier rauskommen könnte.

    1. Auch richtig, aber manchmal muss man zäh sein – und sooo viel Lebenszeit kostet es nun auch nicht. Ok, abheften der Unterlagen. Ich scanne das ganze Papier und dann verschwende ich lange Zeit keinen Gedanken dran.

  2. Auch ich bin von der Deutschen Gerichtsbarkeit enttäuscht.
    Wir haben über 2 Jahre mit einer Kanzlei gekämpft, die sich seit Jahren auf die Schummelsoftware spezialisiert hat. Bei VW hat diese Kanzlei hunderten von Fahrern zu ihrem Recht verholfen.
    Bei FIAT gab es zwar auf allen Ebenen positive Urteile die uns Klägern Recht gaben.
    Leider sehen es die einzelnen Richter anders!
    Mit der 45 seitigen Klageschrift und Beweisführung war die Hauptverhandlung ( Videoverhandlung) nach 10 !!!!! Minuten beendet!
    Das muss man sich einmal vorstellen! :-((.
    Ich traue den deutschen Gerichten nicht mehr und werde künftig jede Konfrontation vermeiden.
    Wären wir nicht in Deutschland, käm die Frage auf, auf welchen Gehaltslisten die Herren noch stehen!
    Ich bin so unglaublich enttäuscht!
    Nicht wegen des Geldes und des Betruges der Hersteller, nein aber über den Umgang mit uns Klägern durch die Gerichte!
    Ausserdem stelle ich mir die Frage, warum der TÜV nicht die Abgasuntersuchung von 30 Minuten durchführt, da käme die Abschaltvorrichtung zur Vorschein.
    Ich habe beim TÜV nachgefragt und erhielt die Antwort: Weil es keinen interessiert!!!!
    Noch F R A G E N. ??????

  3. Es wird nichts rauskommen dabei, da nichts nachgerüstet werden muss. Schadensersatz für was? Mancher Camperfreund wird auf Grund der Dauer eines solchen Prozesses, das dann immer noch nicht eindeutig gesprochene Urteil, altersbedingt nicht erleben.

      1. Hier wiederum hast Du Recht.

        Ich verstehe die Bedenken einiger Kollegen, aber hier Geld zu erwarten, entspricht wohl einer Illusion. Wie weiter oben von einem Camperfreund schon erwähnt, wir befinden uns in Deutschland.

        Erfreut Euch an diesem schönen Hobby, solange es jeder Einzelne noch als solches bezeichnen möchte und sich leisten kann.

  4. Ganz ehrlich ??? … mir ist es inzwischen sch…. egal. Es ist nach Jahren nur bekannt welche Fahrzeuge wahrscheinlich betroffen sein könnten 😉 … In der Zeit zwischen 2013?/2014 – 2019 Iveco ohne (SCR) und Fiat Euro5 und 6b
    Auch Sprinter und VITO sind betroffen … Auch der Renault Master ist inzwischen in den Verdacht geraten … und und und … Die DUH lässt nicht locker und verklagt gerade das KBA … Stickoxide treten selbst in Ballungsgebieten kaum noch jenseits der Grenzwerte auf … PKW’s welche täglich (allein auf dem Weg zur und von der Arbeit) bewegt werden fließen logisch ja auch in die Messungen ein. In trotzdem sind die gemessenen Werte jährlich immer niedriger.
    Viele sogenannte Umweltzonen sind bereits aufgehoben. Jetzt auch noch Hannover und Freiburg 2025 …
    Google ist dein Freund!- versucht mal belastbare Informationen zu bekommen …
    Machen wir es kurz: Anwälte und Gerichte haben sich inzwischen eine „Goldene Nase“ verdient und drohen im Namen des Verbraucherschutzes mit Enteignung (genannt Stilllegung).
    Schließlich wollen sie ihre Prozesse auch nicht verlieren!
    Bis auf ganz einzelnen Fälle, ist wahrscheinlich auch noch keinem aufgefallen, daß man Wohnmobile aus verschiedenen Gründen nicht mit PKW’s vergleichen kann.
    Die sollen das Thema endlich zu Gunsten uns Verbrauchern beenden.
    Die ständige Drohung mit Stilllegung (Enteignung) ist ein NO GO!
    Das Ziel von DUH, AMPEL und EU ist ganz klar, weniger Fahrzeuge auf der Strasse zu haben!
    Anwälte wollen den Prozess natürlich auch nicht verlieren …
    Fakt ist: Wir wollen unser inzwischen teuer, liebevoll individualisiertes und ordentlich gepflegtes WoMo behalten!
    Vergleichbare Mobile (Preis/Leistung) gibt es zur Zeit am Markt nicht für uns auch nicht auf dem Gebrauchtmarkt!
    Schaut selbst: 2013/14-2019 sind Schummeldiesel und 2020-2023 sind überteuert und mit vielen Qualitätsproblemen behaftet … (letzteres hatte mir erst kürzlich eine renommierte Werkstatt bestätigt, als ich zu Wartungsarbeiten und Modernisierung da war)

    1. Wer spricht den die ganze Zeit von Enteignung außer wir Womo- Besitzer selbst? Ich kenne keinen Ernstzunehmenden, der mir mit dieser Aussage Angst macht. Wir reden uns diese Situation doch seit Jahren selbst ein. Niemand wird uns unsere Womos stillegen oder uns zu irgendwas zwingen. Auch nicht wenn wir es dauernd hervor beschwören. Mir wachsen deshalb keine grauen Haare.

      1. Lieber Oliver,

        „Wir reden uns diese Situation doch seit Jahren selbst ein. Niemand wird uns unsere Womos stillegen oder uns zu irgendwas zwingen. Auch nicht wenn wir es dauernd hervor beschwören.“
        Sehr gern würde ich Dir glauben 🙂 und damit echt ruhiger leben … Aber ich wette, auch Du hast keine Glaskugel 😉
        Mein Vertrauen in Regierung und Rechtsstaatlichkeit hat leider in den letzten 4 Jahren arg gelitten.
        Auch im Interview wurde das Thema angesprochen …

        Trotzdem hast Du nicht ganz Unrecht 😉

        Gruß
        Peter

  5. Hallo Zusammen,
    Die geschilderten Erfahrungen haben wir mit unserem Fiat Ducato Maxi auch bereits hinter uns. Die unterschiedlichen Ausführungen verschiedener Womo-Besitzer haben uns gedanklich dazu gebracht, vorerst die weitere Rechtslage bzw. die entscheidenden Urteile abzuwarten. Die deutsche Rechtslage macht es den Herstellern der Fahrzeuge einfacher, als den Kunden. Nun bleibt erstmal weiter abzuwarten. Ob und inwieweit eine technische Aufrüstung erfolgen kann, steht in den Sternen. Sinnvoll wäre es, wenn die Gerichte einschl. des EuGH die Hersteller dazu verpflichten könnte, in jedem Fall die technische Nachrüstung zu bezahlen. Jedes Fahrzeug welches zwischen 2014 und 2019 mit der Schummel-Software gebaut wurde, müsste dann auf denen ihre Kosten erledigt werden. In den Verkaufsbüchern der Hersteller stehen die Fahrgestellnummern drin, die davon betroffen sind. Das wäre mein Wunsch an dem gesamten Verfahren.

  6. Bei meinem Knaus Van i 550md (BJ 2020) ist die Starterbatterie schon wieder Matsch, erneuter Austsusch wurde abgelehnt. Das soll bei den neuen WoMo‘s öfters vorkommen – stimmt das?

    1. Ich habe vor kurzem ein Video auf Youtube zu diesem Thema gesehen. Die Ursache war im Zusammenhang mit der Ladung der Aufbaubatterie begründet. Allerdings weiss ich im Moment nicht exakt wer davon gesprochen hat. Es könnte auf dem WCS Kanal gewesen sein.

  7. Lieber Jürgen Rode,

    mal abgesehen davon, dass ich die ganzen Verfahren von Anfang an für Blödsinn gehalten habe, gehst Du den Anwälten schon wieder in einem Punkt auf den Leim.
    Du schreibst, falls Nachrüstungen irgendwann nötig sein sollten, möchtest Du die vom Differenzschaden bezahlen.
    Das wird nicht nötig sein.
    Falls ein Softwareupdate nicht ausreicht und das KBA eine Nachrüstung z.b. eines SCR Katalysators verlangen sollte, weil Fiat keine andere Lösung einfällt, dann bezahlt den Einbau natürlich Fiat.
    Das Softwareupdate müssten die ja auch bezahlen.
    Übrigens… Der grosse Schadenersatz war immer Illusion, da der Nachweis des Betrugs ganz schwer ist. Vor allem der 22 Minuten Timer funktioniert nicht nur auf dem Prüfstand sondern immer auch auf der Straße. Für einen Betrug wäre es aber nötig, dass er nur auf dem Prüfstand funktioniert, so wie es bei VW der Fall war. (aber das nur ergänzend).
    Ich habe das damals (2021) auch in der Facebook Gruppe geschrieben, mit dem Ergebnis, dass ich dort gesperrt wurde.
    Fazit: Hör nicht auf die involvierten Anwälte.
    Deren Interesse ist nachvollziehbar, hilft Dir aber nicht.
    Und wegen 5.000 Euro (evt. kleiner Schadenersatz) streite ich nicht jahrelang mit irrsinnigen Kosten und Nerven vor Gericht.

    1. Hallo Martin,

      kann Dir nur in nahezu allen Punkten zustimmen! Allerdings glaube ich inzwischen auch nicht mehr an den Rechtsstaat, der Fairness und Verhältnismäßigkeit bei der Rechtssprechung.
      Solange der DUH nicht einhält geboten wird, geht das Spiel weiter : DUH 08.03.2024 zu KBA – Zitat:

      „Mit einem Paukenschlag für die Saubere Luft sind wir im Januar vor dem Verwaltungsgericht Schleswig in die nächste Phase unserer Dieselgate-Klagen gestartet. Hunderttausende Betrugsdiesel von VW, Audi und Seat müssen nachgerüstet oder stillgelegt werden, urteilten die Richter. Jetzt der nächste Erfolg: Das Gericht hat uns Einsicht gewährt in die umfangreiche Akte des Kraftfahrtbundesamtes zu Betrugsdieseln von Mercedes. Gegen diese Offenlegung hatte der Konzern geklagt. Wir können die Unterlagen nun auswerten und rechnen zeitnah mit der Gerichtsverhandlung gegen Mercedes-Benz. Wir halten Sie auf dem Laufenden.“

      Viele Messstationen wurden in Deutschland bereits abgebaut, Hannover hebt die Umweltzone auf und Freiburg folgt 2025 … inzwischen versucht jedoch die WHO über die EU neue niedrigere „utopische“ Grenzwerte zu platzieren … Man bezieht sich dabei auf zig Tote durch NOx – die, wenn überhaupt, nur in Smog-Zonen wie z.Bsp. Peking, Karatschi, Kalkutta, Dhaka … nachweisbar wären !!!

      Mit dieser ständigen Drohung der Stilllegung (ich nenne es Enteignung) würde man doch nur uns Verbraucher treffen! – und genau das traue ich unserer gegenwärtigen Regierung leider zu (Viele Leute glauben ja nicht daran! – wäre schön, wenn diese Leute recht behalten !!! )

  8. Hallo zusammen,
    Ich verstehe nicht warum hier auf die deutsche Umwelthilfen eingeprügelt wird.
    Fiat hat manipuliert, Geld gespart und gegen Gesetze verstoßen.
    Warum schimpft hier niemand über den Täter, sondern über denjenigen der es aufdeckt?
    Warum schimpft niemand über das KBA und andere Politiker, die dieses Vorgehen gedeckt haben?
    Ich finde diese Tätet-Opfer Umkehr einfach pervers.
    Habt ihr alle das Stockholm-Syndrom?

    1. Weil bei Geld die Freundschaft bekanntlich aufhört … und ich sehe mich als Opfer, wenn mein Fahrzeug stillgelegt werden soll !!! Wir reden über einen höheren sechsstelligen Betrag und im Rentenalter von einem erfüllten Lebenstraum.

      1. Dann beschwere dich bei Fiat, denn die haben gegen Gesetze verstoßen. Und dem KBA, das unter CDU/CSU Vorwürfen nicht nachgegangen ist, obwohl es bekannt war.
        Jetzt sorgen Gerichte dafür, das nicht das Recht dessen mit der besseren Seilschaft gilt.

        1. Stell Dir vor, Du hast lange auf ein gutes teures E-Bike gespart und es Dir dann für ca. 8000,-€ gekauft. Dann kommt Jahre später heraus, dass bei der Produktion das Lieferkettengesetz nicht eingehalten wurde. Viele Kinder beim Abbau der „Seltenen Erden“ sterben und die Umwelt nachhaltig geschädigt wird. Jetzt sollst du Dein Fahrrad nicht mehr nutzen und bekommst (wenn überhaupt) noch 5% vom Kaufpreis um Dir bei Bedarf Ersatz zu kaufen. Aber Geld scheint bei Dir keine Rolle zu spielen, da Du ggf. von unseren Steuern oder der Gebührenordnung lebst. Weder Fiat, noch alle andern Hersteller sind bisher adäquat bestraft worden. Eine Mängelbeseitigung wäre angesagt, aber im Namen des Verbraucherschutzes die Geschädigten mit quasi Enteignung zu bestrafen, halte ich für wenig rechtsstaatlich!

  9. Hallo an die Gemeinschaft!
    ich lebe mit meiner Frau und Hund über die Wintermonate in Spanien.( Oktober bis April )
    Ich schaue gern auch mal die Nachrichten aus Deutschland und nicht nur wir schütteln mit dem Kopf über unsere Regierung und deren Beschlüsse!
    In unserem Wahlland kümmert sich keiner um Abgasregeln oder um Umweltzohnen.
    Hier werden noch Felder abgefackelt und alles verbrannt was nicht gebraucht wird.
    Wir deutsche „Weltretter“ würden die Hände über den Kopf zusammenschlagen.
    Und trotzdem lebe ich gern und besser in diesem Land.
    Ich fahre 1800 km bis zu meinem Ziel.500 km in Deutschland( was eine reine Katastrophe ist)
    Baustellen, Tagesbaustellen, schlechte Autobahnen und Staus.
    Die übrigen 1300 km sind so angenehm.
    Tolle Straßen, nicht eine Baustelle und keine Staus!
    Deutschland, hier kannst du lernen!
    In wenigen Wochen sind wir wieder weg und freuen uns drauf!

  10. Hallo,
    Ich (habe auf Rückgabe des Wohnmobils gegen Erstattung des Kaufpreises unter Abzug einer Nutzungsentschädigung geklagt) bin gerade in der zweiten Instanz ausgestiegen, da der vorsitzende Richter vor der Verhandlung schon mitgeteilt hat, dass seine Kammer die Nutzungsentschädigung nicht nach km sondern der möglichen Nutzungsdauer bemisst. Leider wird dann von nur 15 Jahren ausgegangen, was in meinem Fall zu einem Abzug von rd 35 T€ führt. Ich hätte somit wesentlich weniger bekommen, als ein Verkauf des Wohnmobils bringen würde. Andere OLGs rechnen nach den Gesamtkilometern, da kämen bei mir keine 10 T€ Abzug raus. Je länger sich die Instanzen hinziehen, desto weniger kommt am Ende raus. Wie sagt man so schön – die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen… Keine Lust die 3. Instanz zu bemühen, wobei nicht klar ist, ob das meine Rechtschutzversicherung mitmacht, möglicherweise auch dann kein Erfolg oder Rückverweis in die 2. Instanz, Ausgang dort auch nicht klar….

      1. Lieber Jürgen,
        Ja kann er. Das nennt man Unabhängigkeit der Gerichte. Und es ist gut so. Sonst würden wir in einem totalitär gesteuerten Staat leben
        Und wenn man der Meinung ist, das Urteil sei falsch, kann man in Revision gehen, dann entscheidet ein weiterer, anderer Richter. Und wenn es dann mehrfach vermeintlich falsch ausgeht, liegt es vielleicht daran, dass man selbst falsch liegt.

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