Gas-Prüfung: Verkehrsblatt 24-2021 Nr. 232

Puh, da habe ich eine Lawine ausgelöst und jeder, dem es nicht passte, hat ‚Bildniveau‚ geschrien und ‚Ohne Fakten‚, bis hin zu Lügen und Fake-News.

Dann kam die Flut der Prüfenden, die ihre Felle davon schwimmen sehen und diese verbreiten nun die Weisheit, dass man unbedingt eine Gasprüfung machen muss, ja sich auf keinen Fall neben einen Camper ohne Gasprüfung stellen sollte, bis hin zu angeblichen Fakten: Die Versicherung wird die Zahlung verweigern und auf Campingplätzen würden man ohne Gasprüfung des Platzes verweisen.

Die Fakten

Aus Angst eine Urheberrechtsverletzung zu begehen, habe ich das Verkehrsblatt nicht online gestellt.
Erst einmal wollte ich die Antwort des Verkehrsblatt-Verlags abwarten, die nun vorliegt:
Zitat:

„Sie haben die Möglichkeit, den Text zu zitieren ( abschreiben ist erlaubt ). Nicht
erlaubt ist, die Datei mit unserem Layout für alle zur Verfügung zu stellen.“

Und auf meine Frage hin, wann denn der Text online zu finden ist:
„Wann und wo der Text komplett online zu lesen ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Sie können bei uns die neue HU-Richtlinie ab ca. KW 3 zum Preis von Euro 17,30 erhalten. Z.Zt. werden die Änderungen eingearbeitet.“

Somit zitieren wir nun in Auszügen:

Verkehrsblatt 24-2021 vom 25.11.2021…

Nr. 232
Änderung der Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen…

Bei der Prüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 ,,Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Straßenfahrzeugen und in Wohneinheiten zur vorrübergehenden Nutzung“ ist u. a. die messtechnische Rückführung der eingesetzten Geräte nicht gesichert, deshalb wird die Position und Mangelbewertung D 6.’1 .3 b) zu dieser Prüfung, die zeitlich befristet ausgesetzt ist, gestrichen. Eine Berücksichtigung im Rahmen der Hauptuntersuchung als beigestellte Prüfung ist nach den Vorgaben zur Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 1702A auch zukünftig nicht möglich. Die Verpflichtung zur Prüfung von Flüssiggas Anlagen soll zukünftig als eigenständige Prüfung durch von der Hauptuntersuchung unabhängige Vorschriften verpflichtend werden.

Quelle: Verkehrsblatt-Verlag

Jetzt wird es natürlich erst richtig spannend.
Denn klar ist. Bei der HU wird die Gasanlage nicht mehr berücksichtigt.
Oder eigentlich doch, denn die Prüfung der Heizung im Wohnmobil wird bei der HU weiter erfolgen, wie mir ein Branchenkenner bestätigte.

Ob und wann eine eigenständige Prüfung kommt, ist nicht bekannt. Vielleicht erfüllt sich der Wunsch einiger Gas- und Wasserinstallateure, die mir in Kommentaren schrieben, dass in Zukunft nicht mehr die Autowerkstatt, sondern ein Gasfachbetrieb diese Prüfung übernimmt. Was ja durchaus naheliegend wäre, da die Gasinstallateure ganz speziell ausgebildet wurden und nicht nur in einem Ein- oder Mehrtagesseminar das Wissen vermittelt wurde.
Oder, wie ein Österreicher erwähnte: Warum nehmt ihr nicht die Geräte, die wir benutzen – die erfüllen die Voraussetzungen, kosten aber 2.000 Euro.

Wer ist verantwortlich?
Vielleicht bin ich im letzten Artikel übers Ziel hinaus geschossen,
aber es ärgert mich Camper einfach, dass hier nicht die bestmögliche Technik zur Prüfung benutzt wird und das auch nach Jahren sich nichts geändert hat.

 

Frage an die Sachkundigen:

Warum nutzt ihr nicht ein Gerät, wie das Leak Check LPG PRO aus dem Hause GOK?
Damit ist eine Prüfung und Dokumentation der Ergebnisse für den Verbraucher möglich!
Es gibt sicher auch andere Hersteller und Geräte, die das auch können.

Und die Bitte an uns Camper:
Verlangt doch von eurer Werkstatt, die Nutzung eines solchen oder vergleichbaren Geräts
.

 

 

 

„Der Gesetztgeber arbeitet zusammen mit den Verbänden und den dazugehörigen Gremien (Normenausschuss) an einer kurzfristigen Neuordung.“

Das ist schon einmal gut und ja, die bislang angewandten Methoden finden offensichtlich keinen Zuspruch, sonst hätte es ja keine Änderung der Gesetzeslage gegeben, was uns Camper zusätzlich verunsichert.
Vielleicht werfen jetzt auch die Gasinstallateure ihren Hut in den Ring und es wird sehr spannend, ob und wann eine neue Regelung kommt. 

Etliche Camper prüfen ihre Gasanlage selbst:

Was häufig ins Feld geführt wird, ist eine Druckprüfung.
Ein gutes Gefühl, weswegen ihr sie u.E. machen solltet.
Denn wer fährt schon gerne mit einer unsicheren Gasleitung durch die Gegend.
Also Druckprüfung ist gut. Ob man die bei einer Werkstatt machen muss?
Gute Frage. Es gibt Leute, die machen das selbst. Denn eine Druckpumpe mit Manometer, an die Gasleitung angeschlossen, Druck drauf geben und nach X Minuten schauen, ob der Druck noch gleich ist. 
Dazu noch Leckspray und die Nase an die Geräte halten. Dann noch natürlich der Test, ob alle Gerätschaften ordnungsgemäß funktionieren.

Aber darf ich das überhaupt ohne Werkstatt?
Sehr gute Frage und auch da streiten sich die Gelehrten. Für sich selbst kann man das sicher so machen. 

Wichtig ist u.E., dass ihr eine Werkstatt mit der Prüfung beauftragt. Sollte später etwas passieren, könnt ihr diese verantwortlich machen.

Was passiert ohne Prüfung

Auf dem Campingplatz:
Es hält sich hartnäckig die Mär, dass man nicht auf einen Campingplatz darf, wenn man keine Gasprüfungsplakette hat.
Richtig ist, dass es vereinzelt Campingplätze gab, die solche Schilder am Eingang hatten, angeblich aus Versicherungsgründen. Ein solcher Fall wird demnächst vor Gericht entschieden, denn die Frage steht im Raum, wieso Ausländer hier anders behandelt werden, wie deutsche Camper. Denn der ausländische Camper kennt weder die Plakette, noch Prüfpflicht und darf dann auf den Campingplatz?
Das wird aber spätestens vor europäischen Gerichten wohl kaum Bestand haben können.

Versicherung:
Auch hier wird immer wieder geunkt, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn etwas passiert.
Nur, so pauschal ist das gar nicht zu beantworten. Auf jeden Fall ist beim Neuwagen der Hersteller ist in der Pflicht. Nur wann endet diese, wenn ihr nichts an der Anlage verändert?
Und wenn etwas nachträglich eingebaut wurde, derjenige, der es eingebaut hat. Ganz egal, wie lange das dann her ist.
Und natürlich hat immer der Betreiber, also wir selbst, die Verantwortung.

Ihr merkt schon, ich bin kein Jurist und werde mich hüten zu sagen, dass sollt ihr tun oder lassen, aber wir wissen alle, dass Versicherungen gerne auch die kleinste Lücke suchen, um am Ende nicht zu bezahlen.
Vor Gericht sieht das dann regelmäßig anders aus, aber man muss sich durch die Instanzen klagen.
Und ob euch eine eineinhalb Jahre zurückliegende Druckprüfung rettet, dürfte genauso spannend werden.

Fakt ist, dass uns kein Fall bekannt ist, wo die ungeprüfte Gasanlage am Ende Anlass war, dass eine Versicherung die Zahlung verweigerte. Wie schon gesagt, mit einer erfolgten Druckprüfung, kann doch einige Wochen später irgendetwas passieren.

So eine Anlagenbeschau und Druckprüfung (ich finde den Begriff wesentlich genauer, wie „Gasprüfung“) ist doch nur eine Momentaufnahmen. Da müsste dann schon, wie beim Reifen, die kontinuierliche Kontrolle möglich sein. (Hey, ihr Erfinder – das wäre doch mal eine Erfindung wert)

Mal abgesehen davon:
Wie sieht das eigentlich beim Gasgrill aus? Wer prüft denn diesen und in welchem Intervall? Und zahlt da auch die Versicherung nicht, wenn etwas passiert.

Mit Sicherheit habt ihr ein Problem, wenn ihr fahrlässig handelt. 
Wenn es nach Gas riecht und ihr unternehmt nichts. Oder der Herd zündelt nur noch und ihr nutzt ihn weiter. Oder der Kühlschrank oder die Heizung stottert und ihr unternehmt nichts. 

Einfach nichts tun?
Auf keinen Fall:

Unser Tipp:

Zur eigenen Sicherheit:

Solange es nichts besseres gibt, lasst eure Gasanlage nach den gängigen
Methoden weiterhin von der Werkstatt eures Vertrauens prüfen.

 

Dabei darf man durchaus über den Preis verhandeln, denn es ist nicht einzusehen, dass 40 Euro und in anderen Fällen 100 Euro und mehr für die gleiche Druckprüfung und Anlagenbeschau verlangt wird.

Und meines Erachtens viel wichtiger: Achtet die Intervalle zum Austausch der Gasregler und Schläuche.
Nach 10 Jahren gehören dort neue Produkte hin und auch die eigene Gasflasche ist nach 10 Jahren zu prüfen.
An dieser Stelle passieren am ehesten Unglücke!

Wie gehts weiter?

Wir bleiben kritisch und erfahren hoffentlich frühzeitig, was für die Zukunft geplant ist. 
Die Prüfstellen sind natürlich bestrebt, wieder irgendeine Prüfung in Deutschland zu etablieren und viele Leser meinen, dass die am Ende teurer wird.

Ja, das würde gut zu Deutschland passen.
Andere Kommentare verweisen auf die Selbstverantwortung – auch da gebe ich recht. Aber wenn ich so drüber nachdenke: es laufen derzeit so viele hirnlose Idioten durch die Gegend, dass es vielleicht nicht schlecht ist, klar definierte Regeln zu haben.
Aber dann bitte solche, die in ganz Europa Gültigkeit haben.
Zunehmend Charme hat für mich die Idee, dass jeder örtliche Gasinstallateur die Gasanlage im Campingfahrzeug prüfen könnte.
Somit würde zumindest die mitunter weite Fahrt zur Werkstatt entfallen und die Terminvereinbarung viel einfacher.
Das würde uns allen am Ende viel Zeit und Geld sparen.

Picture of Jürgen Rode

Jürgen Rode

schreibt seit 2012 für Womo.blog und hat das Camping-Gen quasi mit der Muttermilch bekommen.
Im Wohnwagen seit 1968, später mit dem eigenen Zelt, im Auto durch Norwegen mit viel Regen, musste anschließend ein Kastenwagen her, der 1990 selbst ausgebaut wurde, mit den Kindern kam der Wohnwagen und als die fast aus dem Haus waren, 2012 die erste Weißware.

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28 Antworten

  1. Bemerkung zu 2) was passiert auf dem Campingplatz:
    In der Schweiz müssen wir alle drei Jahre die Anlage prüfen lassen und kriegen eine Plakette und eine Prüfbescheinigung.

  2. Hallo Jürgen,

    als ich deine Bericht erstmals geleden hatte, dachte ich mir schon das du einige böse Komentare bekommen würdest.
    Nun war es ja auch so. Es gibt ja auch gebnügend Leute die gefährliches Halbwissen verbreiten.
    Fakt ist jedoch eines jedes Messmittel muss auf ein Prüfnormal zurückzuführen sein. Habe Jahrelang das Feld der DIN ISO 16949 beackert und verschiedene Betriebe zur Zertifizierung geführt. Auf jeden Fall war die Messmittelüberwachung etc. immer ein gern genommenes Thema der Auditoren, wobei wir schon beim Thema sind.
    Wer Auditiert die ganzen Werkstätten und Gasprüfer eigentlich und warum fiel dort niemals auf, dass Wohl eine Prüfmittelüberwachung wohl nie ordnungsgemäß stattgefunden haben kann.
    Weitere Frage, wer Auditiert überhaupt all diese angeblichen Prüfinstitute, oder wie immer die sich nennen wollen.

    Ein sehr interessantes Feld, auf dem sich ein Auditor gerne austoben würde. Befürchte jedoch, dass er in kürzester Zeit genügend Hauptabweichungen finden würde.

    Gruß

    Dieter Wagner

    1. Oha, ich merke, du bist vom Fach und verstehst meine Bauchschmerzen. Da wird Sicherheit vermittelt, wo vielleicht keine ist…

      1. Wenn es um die vermittelte Sicherheit geht, sollte man am besten gleich alles in Frage stellen, oder?

        Angefangen von der Fahrzeug Hauptuntersuchung bis zu Hause der Heizungsprüfung durch den Schornsteinfeger usw…

        Prüfen alle, die etwas prüfen, ausschließlich mit absolut geeigneten Prüfwerkzeugen und wer hat die Prüfwerkzeuge überprüft? Als nächsten Schritt sollte man überprüfen, ob die Prüfwerkzeuge zum prüfen der Prüfwerkzeuge, auch geprüft waren und wer letztendlich der oberste Prüfer aller Prüfungen ist und wer den geprüft hat.

        Letztendlich kann doch jeder freiwillig seine Gasanlage zusätzlich so oft und wie ihm das selbst gefällt überprüfen lassen, oder?

        Dem Rest hat die bisherige Gasprüfung immer gereicht. Oder anders gesagt, wieviele Gasunfälle sind durch die „ungenügende derzeitige Gasprüfung“ entstanden und wieviele alte riessige Schläuche usw. wurden dabei entdeckt und ausgetauscht?

        Hier haben jetzt ein paar „Allesverbesserer“ eine Preiserhöhung für alle künftigen Gasprüfungen erreicht, mehr nicht!
        Wer denkt, dass die Gasprüfung Europaweit einheitlich gestaltet wird, glaubt vermutlich auch noch an den Osterhasen. Denn dies ist ja z.B. nicht einmal bei der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs umsetzbar.

        Sorry, aber bei der Idee, dass der örtliche Gasinstallateur künftig die Gasprüfung in Campingfahrzeugen übernehmen soll, musste ich laut lachen.
        Soll der kleine Handwerker nun Ersatzteile für alle Gasanlagen der gängigen Campingfahrzeuge auf Lager halten, oder prüft der nur und wenn ein Fehler erkannt wird, fährt man doch zum Fachbetrieb für Campingfahrzeuge?
        Und soll sich der kleine Gasinstallateur vor Ort ein teures Prüfgerät zulegen, welches er ja auch immer wieder überprüfen lassen müsste, damit er ein paar Wohnmobile im Jahr überprüfen kann?
        Der Gasinstallateur müsste selbst auch eine Weiterbildung machen und eine zusätzliche Prüfung ablegen, damit er dann Prüfplaketten kleben darf.
        Was darf er dann für die Gasprüfung im Wohnmobil verlangen? Somit wird das doch automatisch teurer! Oder soll man ein Gesetz erlassen, das die Prüfgebühr deckelt und der Installateur notfalls draufzahlt?
        Sie sehen selbst, dass dies in der Praxis nicht umsetzbar ist.

        Vielleicht sollte man aber generell jegliche Prüfungen abschaffen und künftig ausschließlich den selbsternannten Produkttestern vertrauen, die auf Provisionsbasis Produkte anpreisen? (Ironie?)

        Grüße
        Walter

  3. Hallo Jürgen,

    zum Thema Gasprüfung bei Neuwagen habe ich gerade in die Untrelagen von unserem im Mai 2021 gelieferten Malibu geschaut: Dort ist ein Blatt mit der Bezeichnung „Neuinstallation/Erstabnahme für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen, Prüfbescheinigung nach DVGW Arbeitsblatt 607, Konformitätsbescheinigung nach DIN EN 1949“ dabei. Darin sind Daten zur Anlage und zu den verbauten Komponenten aufgeführt.

    Am wichtigsten für mich ist dann aber der Satz „Dichtigkeitsprüfung und Brennprobe wurde durchgeführt“. OK, mit welchen Messgeräten ist jetzt die Frage, aber ich habe zumindest das Dokument als Nachweis gegenüber dem Hersteller.

    Was noch drin steht ist, dass „die Prüfung der Flüssiggasanlage alle 2 Jahre bzw. nach Änderungen an der Anlage zu wiederholen ist.“ Das ist ja jetzt wohl hinfällig, aber genau wie du schreibst, würde ich das trotzdem zur eigenen Sicherheit machen wollen.

    Viele Grüße,
    Frank

    1. So kenne ich das auch. Bei der ersten Prüfung, war die Konformitätserklärung weg und das geleb Buch da. Wieso ich das nicht mehr zurückbekommen habe, kann ich mir nicht erklären. Denn eigentlich ist das wichtiger, wie das Heft.

      1. Hallo Jürgen, ich stimme dir zu. – Versuchen, die Konformitätserklärung zu beschaffen, beim Anbieter oder Hersteller.
        Manche bieten sowas als kostenlosen Download an.

        Denn diese Erklärung könnte verlangt werden, zB bei einem Unfall mit der Anlage -> Haftungsforderungen.
        Dann muß man belegen können, das die Anlage die hiesigen Vorschriften erfüllt.

        Die Schweizer Behörden nehmen es mE besonders genau.

  4. Bemerkung zum Neufahrzeug: Ich habe zu meinem neuen Wohnmobil ein gelbes Gasprüfheft mit Datum, Stempel und Unterschrift des (externen) Prüfers bekommen.

  5. Servus, wie sieht es denn jetzt mit Gastankflaschen aus? Wenn die Prüfung entfällt, kann doch eine solche Flasche mit Prüfzertifikat und mit auch 11 kg an dieselbe Stelle gestellt werden, an der bisher 11kg Tauschflaschen stehen.

  6. Lieber Jürgen,
    Du schreibst mir aus der Seele.

    Ich habe es schon immer als reine „Geldschneiderei“ angesehen, wenn Thomas vorbeigekommen ist, und bei 7 WW innerhalb von 60 Minuten 350€ gemacht hat. Ich gönne es ihm, aber es ist „Verarsche“ vom Gesetzgeber.

    DANKE SPD, denn diese hat den Schwachsinn erfunden!

    viele Grüße

  7. Neben der reinen Gasprüfung (G607) gibt es in der Anlage 8a der StVZO noch den Prüfpunkt 6.6.x Heizung (nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärmequelle) mit den Prüfpunkten Zustand – Auffälligkeiten, Ausführung und den Zusatzuntersuchungen Zustand Prüf- bzw. Austauschfristen Funktion

    Betrifft ja sowohl Gas als auch Dieselheizungen für den Fahrgastraum, System die mit dem richtigen Regler (Crash-Sensor) ja auch bei der Fahrt in Betrieb sein dürfen.

    Gibt es da in der neuen HU-Richtlinie eine Aussage zu diesem Prüfpunkt, da er ja in der Vergangenheit mit der G607 bereits erledigt war (sofern Gasheizung)

  8. Eine Anmerkung: In der Anlage VIIIa Nr. 6.6 steht zu Prüfen:
    Heizung (nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärmequelle)
    Evtl. ist hier ja eine Kraftstoffzusatzheizung gemeint.
    Daran hängt sich der TÜV auf. Da steht zwar nichts von Druckprüfung, aber wie ist dies zu werten?

    1. In Dtl. sind Standheizungen mit Prüfung vorgeschrieben. (zB mit E-Prüfnummer und dessen Prüfung).
      (So eine Standheizung kann aber das Sechsfache und mehr kosten, wie eine Vergleichbare ohne Prüfung. Auch wenn Beide in China hergestellt wurden)

      Also kann der TÜV-Prüfer die Standheizung prüfen, ob dort eine Prüfnummer drauf steht ?

      Manche Hersteller legen zur Heizung zwei Aufkleber mit dessen Prüfnummer dabei.
      Einen klebt man auf das Gehäuse der Heizung, und den zweiten an eine leicht zugängliche Stelle.
      So muß der Prüfer sich nicht umständlich bis zur Standheizung vor kämpfen.

      1. Dass in Europa Heizungssysteme nach ECE R 122 geprüft sein müssen (Betrifft sowohl gasbetriebene als auch dieselbetriebene Heizungen) ist nur eine Teilprüfung aus Sicht der HU-Richtline. Austauschfristen betrifft z.B. Schläuche der Gasversorgung und natürlich auch den Druckregler….. und unter Zustand ist neben der Funktion und der Abschaltregelung z.B. bei Gasmangel ja auch der korrekte Abgaskamin und auch die Dichtigkeit des Systems zu verstehen (also analog zur G607). Wenn hier seitens des Gesetzgebers kein Bezug genommen wird, wäre dieser Teil immer noch gültig und damit eine Gasprüfung durch die Hintertür, natürlich mit „nicht tauglichen“ Prüfmitteln.

        Deswegen die Frage an Herrn Rode, ob es hier Aussagen dazu gibt?

        1. Puh, Manfred, da steckst du offensichtlich tiefer in der Materie drin, wie ich. Aber ja, das wird so sein.
          Werde ich mal meine Ansprechpartner damit nerven.
          Je tiefer man da wühlt, desto unklarer wird, wohin die Reise geht!

  9. Hallo Jürgen, beide Beiträge habe ich mit großen Interesse gelesen. Die erste Gasprüfung habe ich nach 2 Jahren durchgeführt, wie es „vorgeschrieben“ ist/war, nach 3 Jahren war der TÜV des neuen Reisemobil fällig nun habe ich auch die Gasprüfung nochmals durchführen lassen um ein Überschneiden der Prüftermine zu vermeiden. Der TÜV Ingenieur belächelte meine Frage ob er denn Gas auch mit prüfen kann?! Nee sowas macht er nicht, da gibt es keine geeichten Instrumente! 🤷🏼‍♂️ In meinendem Beruf werden Drehmoment Schlüssel und DGUV V3 Messinstrumente für die elektrischen Betriebsmittel die in gewissen Abständen 1,2 oder 4 jährig geprüft werden müssen. Unsere Werkzeuge müssen zum Jährlichen Kalibrieren in ein unabhängiges Institut zur Prüfung verbracht werden. Wenn ich/wir die Prüfungen durchgeführt habe, muss mit der Vergabe der Prüfplakete auch die Messwerte zzgl. Die Messinstrumente zzgl. Der Geräte und Prüfnummer niedergeschrieben werden. Der Interessanteste Abschluss Satz „ zum Zeitpunkt der Überprüfung ist alles in Ordnung“ und Zack ist man gerichtlich abgesichert. Messinstrumente werden im gelben Prüfbuch nicht niedergeschrieben! Schon seltsam. Beste Grüße Paul

  10. Ob nun noch eine Prüfung evtl. durch die Hintertür noch nötig ist um die TÜV Plakette zubekommen weis ich immer nocht nicht klar. Bei mir prüft die DEKRA in einer Werkstatt und da wird das Gas mitgemacht. Ich war noch nicht dabei und kann zu den Messmitteln nichts sagen. Vom WoMo Händler bei dem ich früher war weis ich das da alles gezündet wird und auf das „klack“ der Zündsicherung gehorcht wird, am Gasregler war eine Handpumpe mit Manometer dran um die Dichtigkeit zuprüfen. Ich bin mal gespannt ob mein Kommentar dismal erscheint, die Letzten habe ich umsonnst geschrieben.

    1. Richtig und Falsch?
      Hm, dass lässt sich nichts so leicht sagen.
      Die einzige Wahrheit ist das Verkehrsblatt.
      Alles andere kommt meines Erachtens aus den Werbeabteilungen und wird massenhaft verteilt, damit aber nicht zum Gesetz.
      Denn gesicherte Erkenntnisse gibt es derzeit nicht. Der Gesetzgeber hat auch m.W. keine festen Termine angekündigt.
      Und offiziell aus der Behörde heißt es: „Es wird um Verständnis gebeten, dass das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) keine Auskunft zu zukünftigen Verordnungsvorhaben geben kann, deren konkrete Inhalte weder abgestimmt sind noch wozu ein Entwurf besteht oder veröffentlicht wurden.“

      Der Zusatz: „weder abgestimmt sind noch wozu ein Entwurf besteht oder veröffentlicht wurden“
      sagt doch eigentlich alles, oder?

  11. Hallo Jürgen, schau mal in die neue Promobil, da steht was zur zukünftigen Gasprüfung drin. Sicherlich interessant

    Gruß

    Dieter

    1. Danke Dieter, schon gesehen, aber das ist wohl eher ein Werbeversprechen, denn, wie ich schon im anderen Kommentar schrieb:
      Der Gesetzgeber hat auch m.W. keine festen Termine angekündigt.
      Und offiziell aus der Behörde heißt es: „Es wird um Verständnis gebeten, dass das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) keine Auskunft zu zukünftigen Verordnungsvorhaben geben kann, deren konkrete Inhalte weder abgestimmt sind noch wozu ein Entwurf besteht oder veröffentlicht wurden.“

      Der Zusatz: „weder abgestimmt sind noch wozu ein Entwurf besteht oder veröffentlicht wurden“
      sagt doch eigentlich alles, oder?

  12. Unser Wohnanhänger steht (mit einigen anderen Womo/WoWa) auf einem Abstellplatz in der Nähe einer kleinen freien KfzWerkstatt, bei der regelmäßig ein Prüfer vom TÜV Rheinland HU/AU durchführt.
    Mit dem Prüfer haben wir vor einigen Jahren vereinbart, dass er auch unsere Fahrzeuge „tüvt“ und auch die „Gasprüfung“ durchführt. Das funktioniert seitdem völlig problemlos, er macht das sehr gründlich, checkt die komplette Installation und nimmt auch neu eingebaute Geräte (Druckregler, Zweiflaschenregler, Gasaussensteckdose etc.) ab und erstellt das entsprechende Formblatt, welches mittlerweile das „gelbe Heft“ ersetzt. Und das Ganze für einen Preis um die 50 €.

    Wir brauchen also nicht zu einer Werkstatt o.ä., sondern müssen nur am Prüftermin unsere Fahrzeuge aus Halle/unter dem Schleppdach hervorholen – mehr nicht.
    Meine GOK Zweiflaschenregelanlage hat übrigens „unser“ Heizungsbauer/Klempner eingebaut – auch auf dem o.a. Abstellplatz. Er hat mir vorher gesagt, welches Material er dafür braucht. Das ich dann besorgt habe – auch dazu musste ich nicht in eine „Fachwerkstatt für Freizeitmobile“. Das war ruckzuck erledigt und war deutlich günstiger als in der „Fachwerkstatt“.
    Vielleicht ist das eine Anregung für andere, deren Freizeitmobile auch „im Rudel“ auf einem entsprechenden Gelände stehen.
    Gruß, A.

  13. Ich habe die Tage einen TÜV-Prüfer zu den Kosten für die Prüfung eines WoMo angesprochen. Er teilte mir mit, dass zu den HU-Kosten 40,- € für die Gasprüfung kämen. Auf die aktuelle Situation angesprochen meinte er, dass die Heizung weiterhin geprüft werden müsse und daher die Gebühr auch weiterhin anfalle.

    Also gleiche Kosten aber jetzt nur für die Heizung statt vorher mit zusätzlich Kühlschrank und Kocher …. Das passt doch alles nicht!

    1. Hallo,
      das ist ja Unverschämt. Wenn überhaupt ist die Heizung Bestandteil der HU und kann nicht zusätzlich abgerechnet werden.
      STVO § 29 Anlage VIIIa Nr. 6.6
      Heizung (nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärmequelle)
      ● Zustand
      – Auffälligkeiten
      Ausführung
      ● Zustand
      Prüf- bzw. Austauschfristen
      Funktion

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